Was ist Mediation?
Mediation stellt die Vermittlung in Konflikten durch einen neutralen Dritten dar. Im Unterschied zu einem Gerichts- oder Schiedsverfahren liegt das Ziel der Mediation darin, die Fähigkeit der Streitbeteiligten zu fördern, ihren Konflikt eigenverantwortlich, einvernehmlich und zu beiderseitigem Vorteil zu regeln. Es wird sowohl die Kooperations- aber auch Kommunikationsfähigkeit der Beteiligten gefördert, ebenso wie ziel- und zukunftorientiertes Handeln. Dies spart nicht nur Zeit und Geld, sondern auch Nerven. Mediation ist überall einsetzbar, wo es gilt, streitende Parteien zu einer Einigung zu führen, sei es in beruflichen, privaten, gesellschaftlichen oder politischen Zusammenhängen. Hier finden Sie eine detailierte Übersicht zu möglichen Mediationsthemen.
Wann ist eine Mediation nicht möglich?
Grundlegende Voraussetzung zur Durchführung einer erfolgreichen Mediation stellt die absolute Freiwilligkeit sämtlicher Beteiligter dar. Alle Beteiligten müssen ein echtes Interesse haben, einen Konflikt lösen zu wollen. Dafür ist es auch notwendig, dass sämtliche laufende Gerichtsverfahren unterbrochen werden, weil diese oft nur kontraproduktiv wirken. Weiters stellen schwerwiegende psychische Erkrankungen ein Ausschlusskriterium für eine Mediation dar.
Wie lange wird die Mediation dauern?
Um eine erfolgreiche Mediation durchführen zu können, ist es unabdingbar, dass alle Beteiligten genug Zeit bereitstellen, um eine einvernehmliche Konfliktlösung zu erarbeiten. Grundsätzlich finden die Mediationseinheiten immer in Doppelstunden statt. Je nach Bedarf wird am Ende einer jeder Doppelstunde besprochen, ob und wann die nächste Einheit stattfinden soll. Das Bundesministerium für Jugend und Familie bietet bei geförderten Familienmediationen eine Förderungen im Umfang von 12 Stunden an, somit sechs Doppelstunden. Es steht natürlich sämtlichen Parteien jederzeit frei, die Mediation abzubrechen. Mehr zum Thema geförderte Familienmediation finden Sie hier.
Was kostet die Mediation?
Es gibt keinen fixen gesetzlich geregelten Tarif. Zu Beginn einer jeden Mediation wird der Stundenpreis in der Mediationsvereinbarung festgehalten. Grundsätzlich ist am Ende einer Mediationseinheit der vorher vereinbarte Preis in bar zu begleichen. Sollte dies nicht möglich sein, ist auch eine Überweisung möglich. Weil im vorhinein nicht absehbar ist, wie schnell eine vernünftige und nachhaltige Lösung gefunden werden kann, ist es nicht möglich, die Gesamtkosten zu Beginn festzulegen. Über Ihren Wunsch werde ich zu Beginn einer Mediation gerne mit Ihnen erörtern, ob eine geförderte Familienmediation möglich ist. In diesem Fall übernimmt je nach Höhe des Familieneinkommens das Bundesministerium für Familie und Jugend die Kosten ganz oder zum Teil. Nähere Informationen zu der geförderten Familienmediation sowie die aktuellen Tarifsätze finden Sie hier.
Einvernehmliche Scheidung und Mediation?
Im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung ist ein Scheidungsvergleich dem Gericht vorzulegen, der zwingend Regelungen zum Ehegattenunterhalt, der Vermögensaufteilung und bei gemeinsamen Kinder die Obsorge sowie Kontaktzeiten und Alimentationszahlungen enthalten muss. Ich biete Ihnen an einen solchen mit Ihnen auszuarbeiten und zu besprechen.
Wo wird die Mediation durchgeführt?
Meine Büroräumlichkeiten befinden sich in 1220 Wien, Wagramerstraße 252/Top 8a (Appel-Bürogebäude neben dem XXX-Lutz) und in 2120 Wolkersdorf, Hauptstraße 45/Top 2 (neben dem Hauptplatz, direkt über der Erste Bank). Auch in den von Ihnen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten können Mediationen und Coachings unter Umständen durchgeführt werden. Um eine Kontaktaufnahme zum Zwecke der Abklärung der Voraussetzungen wird ersucht. Näheres zu meinen Standorten finden Sie hier.