GEFÖRDERTE  FAMILIENMEDIATION

 

Je nach Abhängigkeit der Anzahl iher Kinder und dem Familieneinkommen besteht die Möglichkeit, eine geförderte Familienmediation in Anspruch zu nehmen. Dies betrifft Fälle bei denen Sie oder ihr PartnerIn vor einer Scheidung oder Trennung keine Einigung in Fragen Vermögensaufteilung, Unterhalt, Besuchsrecht zu den gemeinsamen Kinder, Alimente und/oder Obsorgefragen erzielen können.

Geförderte Familienmediation wird von zwei Mediatoren aus unterschiedlichen Quellberufen durchgeführt, wobei ein Mediator eine psychosoziale Ausbildung (Sozialarbeiter/-in, Psychologe/-in, Therapeut/-in, ….) und der andere Mediator eine juristische Ausbildung (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Richter/-in…) hat. Neben ihrer eigentlichen Berufsausbildung haben die Mediatoren auch noch eine qualifizierte Mediationsausbildung absolviert, sind in der Mediatorenliste des Bundesministeriums für Justiz eingetragen, Mitglied eines Co-Mediations-Verbandes und haben eine Ausübungsbefugnis für geförderte Familienmediation des Bundesministeriums für Familien und Jugend erworben.

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Ich biete geförderte Familienmedationen zusammen mit DSP Sabine Lehrbauer oder Mag. Eva-Maria Vetter an. Mit beiden Kollginnen bin ich sowohl in die Mediatorenliste des Bundesministeriums für Justiz, aber auch in die Liste der geförderten Mediation beim Bundesministerium für Familien und Jugend eingetragen. Je nach Problemstellung können wir das für Sie geeignetste Co-Mediationsteam zusammenstellen.

DSP Sabine Lehrbauer

www.mediation-weinviertel.at

DSP Sabine Lehrbauer ist als diplomierte Sozialpädagogin vor allem in Bereichen Eltern- und Erziehungsberatung sowie bei Familienmediationen mit Kindern tätig und eine wertvolle Unterstützung.

Mag. Eva-Maria Vetter

http://www.streitschlichter.at/

Mag. Eva-Maria Vetter, BSc kann einerseits ihre Erfahrungen als Familienrichterin, andererseits auch ihr Wissen als Psychologin vor allem bei Mediationen im Familienbereich einbringen.

Zu Beginn der Mediation müssen Sie Ihr Familieneinkommen durch Vorlage von Lohnbestätigungen, Gehaltszetteln u.ä. nachweisen. Je nach Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder gewährt das Familienministerium einen Zuschuss bzw müssen Sie lediglich einen Selbstbehalt (0 – 81 Euro pro Person) leisten. Die Höhe des Selbstbehaltes wird von uns Mediatoren errechnet, Sie bezahlen pro Mediationsstunde lediglich Ihren Selbstbehalt. Den geförderten Zuschuss durch das Familienministerium wickeln wir Mediatoren mit dem österreichischen Verein für Co-Mediation und dem Familienministerium direkt ab.

Die aktuellen Tarifsätze finden Sie in der Tariftabelle.

Weiters finden Sie hier die Richtlinien zur Förderung der Mediation.